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ARCHIV GEWISSENSFREIHEIT
1996 - 2022
herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann

10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.1 Literatur
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Rico Faller
Schächten als Konkurrenzproblem. Das Urteil des BVerfG aus Sicht der Grundrechtsdogmatik
In: Kritische Justiz (KJ) 2002, 227

"Die Entscheidung mag zwar im Ergebnis überzeugen. Die Begründung aber ist undogmatisch. Das Grundgesetz gewährleistet Grundrechte mit differenzierter Schutzbereichs- und Schrankenregelung. Diese Abstufungen ebnet das BVerfG mit dieser Entscheidung ein. Das Abweichen von der parallelen Anwendbarkeit einschlägiger Grundrechte lässt sich nicht nach Maßgabe der Meist-Betroffenheit rechtfertigen, nicht wenn es sich um schrankendivergierende Grundrechte handelt, und erst recht nicht, wenn gar keine vorrangige Grundrechtsbetroffenheit gegeben ist. Konsequenz dieser Rechtsprechung ist auch, dass derjenige, der sich gleichzeitig auf die Religionsfreiheit und auf ein unter Vorbehalt stehendes Grundrecht berufen kann, letztlich weniger geschützt ist, als wenn ihm nur die Religionsfreiheit zur Seite steht. In diesem Fall besteht gar nicht erst die Möglichkeit einer Grundrechtsverdrängung, so dass die (nach Ansicht des BVerfG) schrankenlos gewährte Religionsfreiheit voll - und nicht nur verstärkend - wirkt. Die Problematik des Schächtens entzündet sich nicht an Fragen des Schutzbereichs oder der Grundrechtskonkurrenzen, sondern auf der Ebene der Grundrechtsschranken. Das sollte anerkannt werden, indem Lösungen an genau diesem Punkt ansetzen. Die Anerkenntnis des Art. 136 I WRV als Schrankenregelung wäre ehrlicher und klarer gewesen."